Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Liebke Schweißtechnik GmbH, Im Gewerbepark 8, 86570 Inchenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Haas.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und basieren auf unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die nachfolgend aufgeführt sind:
1. Geltung
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge sowie für zukünftige zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Erteilung eines Auftrages an. Abweichungen und Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder stillschweigend Lieferung erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Bestellung einer Zweigniederlassung oder einem Vertreter gegenüber erteilt wurde.
3. Preis
Unsere Preise gelten ab auslieferndem Werk, einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung wenn nicht anders angegeben. Unsere Preise basieren auf den zur Zeit bestehenden Kostenfaktoren. Wir weisen darauf hin, dass wir uns Preisberichtigungen vorbehalten, wenn sich die Kostenfaktoren bis zur Lieferung ändern. Die Preiserhöhung wird auf den am Markt durchgesetzten Preis beschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht bei Dauerschuldverhältnissen. Mehrwertsteuer wird besonders berechnet und ausgewiesen.
4. Umfang und Lieferung
Unsere schriftliche Auftragsbetätigung ist für den Umfang der Lieferung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle dem Besteller zur Ausführung von Aufträgen überlassenen Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Ausführung der Bestellung an uns zurückzugeben. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder zur Kenntnis gebracht werden.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Wird für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, so wird der gesamte Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig, wenn eine der Zahlungsfristen nicht eingehalten wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel für sofort fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, Lieferung nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden diese hereingenommen, so erfolgt dies unter üblichem Vorbehalt und gegen Berechnung der damit verbundenen Kosten.
6. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Besteller unverzüglich mitgeteilt. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, so sind wir berechtigt, für die Lagerung mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, zu verlangen.
7. Versand und Gefahrtragung
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Gefahr geht spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Verzögert sich der Versand, weil der Besteller die Ware nicht 14 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr von diesem Tage an auf den Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers sind wir bereit, Transport- und Lagerversicherungen abzuschließen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Gegenstände auch dann abzunehmen, wenn geringfügige Mängel vorhanden sind.
8. Gewährleistung
Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und Mängel innerhalb von 10 Tagen schriftlich (per eingeschriebenem Brief direkt an uns) zu reklamieren; verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung zu melden. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach Wahl des Bestellers Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei dem Besteller bei Fehlschlagen oder Fristablauf das Recht auf Minderung oder Rücktritt zusteht. Sämtliche Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang bzw. Abnahme einer Werkleistung. Für die Ausführung nach Muster oder die Einhaltung ausländischer Vorschriften gelten besondere Haftungsbedingungen, und Garantieleistungen entfallen bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen (Beweislast beim Besteller).
9. Probelieferungen
Probelieferungen gelten nach Ablauf der Probezeit als fest gekauft, sofern sie nicht rechtzeitig zurückgesendet werden oder abweichende Vereinbarungen vorliegen.
10. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung auf Schadensersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, einer übernommenen Garantie, zwingendem Recht nach dem Produkthaftungsgesetz oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden). Das Handeln von Vertretern und Erfüllungsgehilfen ist uns gleichgestellt.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch bei Weiterverkauf, Vermischung oder Verarbeitung, wobei uns entsprechende Miteigentums- oder Abtretungsrechte zustehen. Der Besteller hat die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren, gegen Feuer und Diebstahl zu versichern (die Ansprüche an die Versicherung werden vorab an uns abgetreten) und sie weder zu verpfänden noch sicherungszuübereignen. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme berechtigt, was nur bei ausdrücklicher Erklärung als Rücktritt gilt; alle damit verbundenen Kosten trägt der Besteller.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Liebke Schweißtechnik GmbH in Inchenhofen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das für Inchenhofen sachlich zuständige Gericht (bzw. das Amtsgericht Aichach / Landgericht Augsburg), wobei wir den Besteller auch an dessen Sitz verklagen können.
13. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Datenschutz
Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt, mit Ausnahme der zur Lieferung notwendigen Übermittlung an Transportdienstleister und Speditionen. Für weitere Details bitte den Punkt Datenschutz berücksichtigen.